Welthandel und Globalisierung – im Dienst der Menschen
Von Mag.a Gerrit Taucar (ÖGB-Frauenreferat Steiermark)
Die ArbeitnehmerInnenseite fordert bereits seit Jahrzehnten, dass der mit der Liberalisierung und Deregulierung sowie mit den neuen Technologien verbundene globale Ordnungsrahmen, die verbindliche Verankerung von Sozial- und Umweltstandards als grundlegende Bedingung aller weiteren Liberalisierungsschritte festschreibt.
Alle Forderungen der ArbeitnehmerInneninteressensvertretung lassen sich mit dem gesellschaftspolitischen Blick auf die grundlegenden Menschenrechte auf einen Punkt bringen: Es ist Aufgabe und Verantwortung aller EntscheidungsträgerInnen und AkteurInnen auf nationaler und auf internationaler Ebene, globale Wirtschaftsbeziehungen im Dienst jener Menschen zu gestalten, die mit ihrer Arbeit „Wirtschaft" aufrecht erhalten. Denn wir dürfen nicht vergessen: Letztlich gestalten wir die Welt, in der wir leben und die dazu notwendigen Wirtschaftsbeziehungen. Dabei haben wir die Verpflichtung, über grundlegende Fragen von Verantwortung, Werten und Fairness Einigung zu erzielen und dafür zu sorgen, dass Fairness und Nachhaltigkeit in einer globalisierten Welt nicht nur leere Schlagwörter bleiben.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf nationaler und auf internationaler Ebene. Im Folgenden sind einige Grundsatzpositionen des ÖGB zum Thema Welthandel und Globalisierung angeführt.
- Weitere Liberalisierungen beim WTO - Dienstleistungsabkommen sollen nur dann möglich sein, wenn im Gegenzug die Einhaltung des nationalen Arbeitsrechts des Landes (einschließlich funktionierender Kontrolle und Sanktion über die Landesgrenzen hinweg) sichergestellt ist und wenn die ILO-Arbeitsnormen als Mindeststandards verbindlich festgeschrieben sind.
- Korrespondierend dazu muss, dort wo es erforderlich ist, die Rücknahme von GATS - Liberalisierungen zum Schutz des heimischen Arbeits- und Sozialrechts, vertraglich möglich und vorgesehen werden.
- Die künftige Gewährung von Export- und Investitionsgarantien soll darüber hinaus, von der Einhaltung entsprechender OECD-Verpflichtungen abhängig sein.
- Österreich muss entschieden internationalen Initiativen (EU, WTO, IMF, OECD) entgegentreten, die auf internationaler Ebene Arbeits- und Sozialrecht nach dem Kriterium der „Wettbewerbsverzerrung" bewerten.
- Die Einführung einer Subventionsabgabe soll Standortverlagerungen und deren gesellschaftlichen Kosten kompensieren.
- Die Einführung der Tobinsteuer soll der kurzfristigen Spekulation entgegenwirken.
- Steueroasen und unregulierte Off-shore Finanzplätze müssen einer effektiven Kontrolle unterliegen, mit der Möglichkeit der Verhängung von Sanktionen gegenüber Ländern, die auf den schwarzen Listen „nicht kooperativer Finanzplätze" der OECD geführt werden.
- Die Sozialpartner sind in das Schiedsgerichtsverfahren der WTO einzubeziehen, wobei grundsätzlich verbesserte Informationsrechte der ArbeitnehmerInnenseite herzustellen sind.
- Die Entwicklungshilfe ist stärker auf die Förderung eigenständiger Entwicklungsstrategien auszurichten.




