Sport und Entwicklungszusammenarbeit
Förderungen des Sportministeriums
Mit der Förderung von Projekten im Bereich Sport und Entwicklungszusammenarbeit
durch das Sportministerium sollen beispielhafte Leitprojekte unterstützt werden, die
Sport als Mittel der Entwicklungszusammenarbeit verwenden und international einen
Beitrag zur Umsetzung zumindest eines der Millenniums-Entwicklungsziele der UNO
leisten.
Für 2011 stehen Fördermittel im Gesamtausmaß von 150.000 € zur Verfügung.
Bisher wurden Projekte in Kolumbien, Guatemala, Ecuador, Benin, Südafrika, Burkina
Faso, Uganda, Palästina, Indien, Bosnien-Herzegowina, Albanien unterstützt. Eine
weltweite Streuung wird angestrebt.
FÖRDERNEHMER
Anträge für Förderungen können insbesondere durch die Österreichischen Sportdachund
Sportfachverbände, sowie die Österreichischen Bundes-Sportorganisation und
sonstige Organisationen und internationalen Hilfswerke mit Sitz in Österreich, die über
einschlägige internationale Erfahrung in der Umsetzung von Projekten im Bereich Sport
und Entwicklungszusammenarbeit verfügen, beim Sportministerium eingebracht werden,
so ferne für Projekte und Maßnahmen bestimmter Förderungsempfänger hinsichtlich
Zweckwidmung nicht bereits im Bundes-Sportförderungsgesetz entsprechende Fördermittel
vorgesehen sind. (Ausschließung von Doppel- und Querförderungen).
EINREICHUNG/FRIST
Projektvorschläge sind unter Einhaltung der Antragsvoraussetzungen und
inhaltlichen Vorgaben bis längstens 30. September 2011 beim Sportministerium, Abteilung
V/1, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12 einzureichen.
=> Information
=> Förderformular